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Formulare und Anträge*
Antrag zur Mitgliedschaft
Reglement vom Böllerregiment
*Hinweis: Für eine ordentliche Mitgliedschaft im Böllerregiment Hamburg ist aus versicherungsrechtlichen Gründen eine regelmäßige Teilnahme an Versammlungen bzw. Veranstaltungen notwendig. Eine Mitgliedschaft allein berechtigt nicht zum Erwerb oder zur Verwendung von zündfähigem Pulver gemäß SprengG. Eine Sprengstofferlaubnis nach § 27 SprengG ist erforderlich zum Erwerben, Aufbewahren, Verwenden, Vernichten und Verbringen von Treibladungspulver im privaten Bereich. Die Erlaubnis nach § 27 SprengG ist auch bei uns strikte Voraussetzung für den Umgang mit Böllern aller Art. Bei Fragen zum SprengG steht euch die zuständige Behörde eures Wohnortes bzw. Landkreis gerne zur Verfügung.